Benutzungs- und Entgeltsatzung für den Wohnmobilhafen
„Steinbreite“ in Hardegsen

 

Präambel

 

Aufgrund der §§ 6, 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der zurzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 23.01.2007 (Nds. GVBl. S. 41) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Hardegsen in seiner Sitzung am 25.09.2025 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Grundsätze

 

Die Stadt Hardegsen unterhält für das Parken von Wohnmobilen den Parkplatz „Steinbreite“ in der Kernstadt Hardegsen. Dieser Parkplatz ist mit Stationen zur Versorgung mit Trinkwasser und elektrischem Strom sowie zur Entsorgung von Abwasser und Hausmüll ausgestattet. Außerdem steht ein Sanitärgebäude mit Toiletten und Dusche zur Verfügung.

 

Das Abstellen von PKW, Wohnanhängern und/ oder Zelten ist nicht erlaubt.

 

§ 2

Entgelterhebung

 

Für die Benutzung des Wohnmobilhafens erhebt die Stadt Hardegsen je Fahrzeug ein Benutzungsentgelt in Höhe von 15,00 € für 24 Stunden.

 

Hierin sind die Abwasser- und Hausmüllentsorgung, die Freischaltung des WLAN-Zuganges sowie die Benutzung des Sanitärgebäudes enthalten. Das Entgelt wird mit dem Auffahren auf den Parkplatz sofort fällig.

 

Die Nutzung der Stromsäulen sowie der Trinkwasserversorgungsanlagen erfolgt verbrauchsabhängig durch direkte Entgeltzahlung an den entsprechenden Säulen.

 

§ 3

Entsorgung

 

Zur Entsorgung bzw. Leerung der Schmutzwasserbehälter ist ausschließlich die entsprechende Entsorgungsstelle zu nutzen. Das Entsorgen von Abwässern außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtung ist strafbar und wird geahndet. Müll bitte in begrenzter Tagesmenge in den aufgestellten Müllbehältern entsorgen.

 

§ 4
Verweildauer

 

Die Dauer für das Verweilen auf dem Parkplatz ist auf fünf Übernachtungen begrenzt.

Sofern es die Frequentierung zulässt, kann nach Rücksprache mit dem Platzwart die Verweildauer verlängert werden.

 

§ 5

Buchung und Reservierung

 

Die Nutzung des Stellplatzes setzt eine vorherige Anmeldung über das Buchungssystem voraus. Die Anmeldung kann entweder über die Website www.wohnmobilhafen-hardegsen.de oder per Scan des vor Ort ausgehängten QR-Codes erfolgen.


Auch Reservierungen für zukünftige Aufenthalte sind auf diesem Weg möglich.
Bei Buchungsproblemen steht Ihnen das Platzwart-Team gerne zur Verfügung.

 

§ 6

Stornierung

 

Eine Stornierung der Buchung ist bis spätestens drei Tage vor dem gebuchten Anreisedatum möglich. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erstattet.

 

Für die Rückerstattung ist die Mitteilung der Kontodaten des Gastes erforderlich.

 

Bei einer Stornierung weniger als drei Tage vor dem gebuchten Anreisedatum sowie bei Nichterscheinen des Gastes erfolgt keine Erstattung.

 

Muss die Stadt Hardegsen aus betrieblichen oder sicherheitsrelevanten Gründen (z. B. Unwetter, technischer Defekt) eine Buchung stornieren, wird die bereits gezahlte Gebühr in voller Höhe erstattet

 

§ 7
Hausrecht

 

Das Hausrecht auf dem Wohnmobilstellplatz wird durch das von der Stadt Hardegsen mit der Kontrolle und Bewirtschaftung des Platzes beauftragte Personal ausgeübt.

 

Das Kontrollpersonal ist befugt, bei Verstößen gegen diese Benutzungs- und Entgeltregelung Platzverweise auszusprechen. Den Anweisungen des Kontrollpersonals ist Folge zu leisten.

 

Im Falle eines Platzverweises erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

 

§ 8

Haftung

 

Die Benutzung des Stellplatzes und seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Hardegsen haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung des Stellplatzes, seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen, für Schäden durch Ausfall von Strom- und/oder der Trinkwasserversorgung sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt und Dritte verursacht werden.

 

In den Wintermonaten erfolgt kein oder nur eingeschränkter Winterdienst. Das Begehen und Befahren des Stellplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr und unter Ausschluss einer Haftung der Stadtverwaltung.

 

 § 9

Ordnung und Sauberkeit

 

Alle Nutzerinnen und Nutzer des Wohnmobilstellplatzes sind verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit auf dem Gelände zu wahren. Die sanitären Anlagen sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.

 

Für Schäden am Eigentum der Stadt oder an Einrichtungen des Stellplatzes haftet der Verursacher. Gäste von Nutzerinnen oder Nutzern unterliegen denselben Verhaltenspflichten. Die einladende Person ist für das Verhalten ihrer Gäste mitverantwortlich.

 

Verschmutzungen sind durch die verursachende Person unverzüglich zu beseitigen. Mit Wasser, Strom und anderen Ressourcen ist sparsam und verantwortungsbewusst umzugehen.

 

§ 10
Sonstiges

 

Die Verwendung von Generatoren sowie das Entzünden von offenem Feuer sind auf dem Wohnmobilstellplatz untersagt. Zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind lärmverursachende Tätigkeiten verboten. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder sonstigen Fahrzeugen, die nicht als Wohnmobile zugelassen sind, ist auf dem Stellplatz nicht gestattet. Hunde sind während des Aufenthalts auf dem Stellplatz stets an der Leine zu führen.

 

§ 11
Inkrafttreten

 

Diese Benutzungs- und Entgeltsatzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.

 

Hardegsen, den 29.09.2025

 

 

Lars Gunnar Gärner

Stadt Hardegsen

Der Bürgermeister